Wassergebühren 2020 – Senkung der Mehrwertsteuer von 7 % auf 5 %
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Eindämmung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise beinhaltet eine Absenkung der Mehrwertsteuer
von 7 auf 5 %.
Dies betrifft in Folge auch die Wasserversorgung, welche mit 7 % besteuert wird.
Um eine Zwischenablesung zum 30.06.2020 zu vermeiden, hat das Bundesfinanz-ministerium entschieden, die gesamten Wassergebühren für 2020 mit 5 % zu besteuern.
Der Preis für einen Kubikmeter Wasser sinkt für den Abrechnungszeitraum 2020 von 1,55 Euro auf 1,52 Euro.
Die Anpassung erfolgt mit der Endabrechnung Anfang 2021. Bitte haben Sie Verständnis, dass einzelne Anpassungen aus technischen Gründen nicht möglich sind.
Grundgebühr pro Jahr
Die Grundgebühr richtet sich nach der Durchflussmenge der verwendeten Wasserzähler.
Die Beträge sind inklusive 7 % Mehrwertsteuer.
Dauerdurchfluss | Nenndurchfluss | Grundgebühr |
bis 4 m³/h | bis 2,5 m³/h | 48,79 Euro |
bis 10 m³/h | bis 6 m³/h | 52,00 Euro |
bis 16 m³/h | bis 10 m³/h | 55,21 Euro |
bis 25/40 m³/h | bis 25 m³/h | 58,42 Euro |
über 25/40m³/h | über 25 m³/h | 61,63 Euro |
Verbrauchsgebühr pro cbm
Die Verbrauchsgebühr beträgt zur Zeit pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,55 Euro inklusive 7 % Mehrwertsteuer.Kosten für Bauwasser
Die Kaution für das Standrohr / Zählergarnitur beträgt 500,00 Euro.Die Verbrauchsgebühr für das über den gemeindlichen Zähler entnommene Wasser beträgt zur Zeit 2,40 Euro pro Kubikmeter zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer.