Wasseranschluss

Hausanschluss an die öffentliche Wasserversorgung

Schriftlicher Antrag

Für den geplanten Neuanschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage bzw. für die Änderung der bestehenden Anschlussleitung muss der Bauherr bei der Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting (ISD) einen schriftlichen Antrag in zweifacher Ausfertigung mit Lageplan, Kellergrundriss und genauem Verlauf der geplanten Wasserleitung vom öffentlichen Bereich ins Haus einreichen.

Die Antragsformulare finden Sie auf der rechten Seite zum herunterladen. Selbstverständlich erhalten Sie die Formular auch im Rathaus.

Bedingungen und Auflagen

Mit dem Zustimmungsbescheid der ISD werden verschiedene Bedingungen und Auflagen festgesetzt, die zwingend eingehalten werden müssen. Bei Verstoß drohen rechtliche Konsequenzen.

Arbeiten auf privatem Grund

Anschlussarbeiten welche auf dem Privatgrundstück durchzuführen sind, hat der Antragsteller selbst in Auftrag zu geben.

Arbeiten auf öffentlichen Grund, Abnahme der Anlage

Die Arbeiten auf öffentlichem Grund, der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage sowie die Abnahme der Anlage werden von der ISD beauftragt. Vor Inbetriebnahme der Anschlussleitung erfolgt im Beisein unseres Wasserwartes die Abnahme mit Druckprüfung.

Wasserzähler

Der Wasserzähler wird ausschließlich von unserem Wasserwart, Herr Kluge gesetzt und verplombt.

Verwaltungskosten Wasseranschluss

Die Kosten der Verwaltung für den Zustimmungsbescheid für den Wasseranschluss betragen 50,00 Euro.

Satzungen