Abwasseranschluss

Hausanschluss an die öffentliche Abwasserversorgung

Schriftlicher Antrag

Für den geplanten Neuanschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Abwasserversorgungsanlage bzw. für die Änderung der bestehenden Anschlussleitung muss der Bauherr bei der Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting (ISD) einen schriftlichen Antrag in dreifach Ausfertigung mit Lageplan, Kellergrundriss und genauem Verlauf der geplanten Abwasserleitung vom öffentlichen Bereich ins Haus einreichen.

Die Unterlagen haben den Vorgaben des § 10 Abs. 1 der gemeindlichen Entwässerungssatzung (EWS) zu entsprechen.

Prüfung, Zustimmungsbescheid

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden diese an unseren technischen Partner, das Ingenieurbüro AB-WA Plan, zur Prüfung geschickt. Entspricht die Planung den technischen und satzungsrechtlichen Vorgaben, erlässt die ISD einen Zustimmungsbescheid und schickt diesen zusammen mit einem geprüften Planexemplar zurück an den Bauherrn.

Bedingungen und Auflagen

Mit dem Zustimmungsbescheid werden verschiedene Bedingungen und Auflagen festgesetzt, die zwingend eingehalten werden müssen. Bei Verstoß drohen rechtliche Konsequenzen.

Arbeiten auf privatem Grund

Anschlussarbeiten welche auf dem Privatgrundstück durchzuführen sind, hat der Antragsteller selbst in Auftrag zu geben.

Beauftragung der Anschlussarbeiten auf öffentlichem Grund

Die Arbeiten auf öffentlichem Grund und der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage werden von der ISD beauftragt.

Abnahme der Entwässerungsanlage

Vor Inbetriebnahme muss die Grundstücksentwässerungsanlage zwingend von unserem Kooperationspartner, einem Mitarbeiter der Münchner Stadtentwässerung (MSE), abgenommen werden. Der genaue Abnahmetermin wird von der ISD mit der MSE koordiniert.

Anzeigepflichten

Bei Umbau und Bauerweiterung ist der ISD schriftlich der Zeitpunkt der Fertigstellung anzuzeigen, und bei Neubauten der Zeitpunkt, ab dem in den Kanal eingeleitet wird.

Verwaltungskosten Abwasseranschluss

Die Kosten des Verfahrens für den Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung betragen:
  • 100,00 Euro für das Zustimmungsverfahren bei Neuanschluss an die Entwässerungsanlage. Diese Kosten beinhalten auch die Prüfung der Entwässerungspläne durch ein externes Ingenieurbüro,
  • zusätzlich 75,00 Euro bei erforderlicher Tektur,
  • 125,00 Euro falls das Prüfverfahren aus Gründen, die der Bauherr zu vertreten hat, nochmals durchgeführt werden muss.

Satzungen