Pass- und Meldewesen, Gewerbeamt
Pass- und Meldewesen / Gewerbeamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt- und Friedhofsverwaltung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Pass- und Meldewesen / Gewerbeamt, Standesamt /Friedhofsverwaltung +2 Weitere
Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes beschränkt.
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.