Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Ergänzende Information zum Online-Prozess
Kassenverwalterin
Finanzverwaltung, Gemeindekasse +1 Weitere
Stellvertretende Kassenverwalterin
Finanzverwaltung, Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting (ISD), Gemeindekasse +2 Weitere
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.