Herstellungsbeitrag

Beitrag zur Abwasserversorgungseinrichtung

Herstellungsbeitrag Wasserversorgung

Die ISD erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag. Erhebungsgrundlage ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS / EWS) in der jeweils gültigen Fassung.

Der Beitrag beträgt:

  • pro m² Geschossfläche 17,80 Euro
Die Fertigstellung des Gebäudes ist zusätzlich zur baurechtlichen Fertigstellungsanzeige auch der ISD anzuzeigen. Anschließend erhält der Bauherr einen entsprechenden Herstellungsbeitragsbescheid.

Ablösungsvertrag

Als Alternative zur Zahlung auf Grundlage des Herstellungsbescheides besteht nach § 7a BGS / EWS auch die Möglichkeit, die Herstellungsbeiträge im Wege eines Ablösungsvertrages gleich zu Beginn der Baumaßnahmen zu bezahlen. Für den Bauwerber bietet dies Planungssicherheit und Rechtssicherheit vor steigenden Herstellungsbeiträgen. Der Ablösungsbeitrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.