Wertstoffhof

der Gemeinden Grünwald und Straßlach-Dingharting

Benutzung

Die Benutzung des Wertstoffhofes ist ausschließlich Bürgern und Gewerbetreibenden aus den Gemeinden Grünwald und Straßlach-Dingharting vorbehalten.

Die Anlieferung ist nur unter Vorzeigen eines Berechtigungs-Ausweises, der von der jeweiligen Gemeinde ausgegeben wird, gestattet. Der Berechtigungs-Ausweis ist dem Aufsichtspersonal am Eingang des Wertstoffhofes unaufgefordert vorzuzeigen. Falls Sie einmal Ihren Berechtigungs-Ausweis vergessen haben sollten, müssen Sie sich durch den Personalausweis ausweisen. Pro Haushalt erhalten Sie einen Berechtigungs-Ausweis.

Wichtig

Die Bürger und Gewerbetreibenden aus der Gemeinde Straßlach-Dingharting dürfen keine Gartenabfälle und Grüngut am Wertstoffhof abgeben.

Hierfür steht den Bürgern die Kompostieranlage in Beigarten zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag: 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 14:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr

Gebühren

Die Nutzung des Wertstoffhofes ist für Bürger der Gemeinde Straßlach-Dingharting bis zu einem Kubikmeter kostenfrei. Für größere Mengen ist die Nutzung für Bürger kostenpflichtig. Die Anlieferung durch Gewerbetreibende ist immer kostenpflichtig.

Bauschutt 20,00 Euro / m³
Altholz, behandelt 20,00 Euro / m³
Altmetall 5,00 Euro / m³
Sperrmüll 20,00 Euro / m³

Weitere Informationen

Informationen zur Benutzungsordnung,  Berechtigungsscheine, eventuell anfallende Gebühren und was angenommen wird, finden Sie unter: