Benutzung
Die Benutzung des Wertstoffhofes ist ausschließlich Bürgern und Gewerbetreibenden aus den Gemeinden Grünwald und Straßlach-Dingharting vorbehalten.Die Anlieferung ist nur unter Vorzeigen eines Berechtigungs-Ausweises, der von der jeweiligen Gemeinde ausgegeben wird, gestattet. Der Berechtigungs-Ausweis ist dem Aufsichtspersonal am Eingang des Wertstoffhofes unaufgefordert vorzuzeigen. Falls Sie einmal Ihren Berechtigungs-Ausweis vergessen haben sollten, müssen Sie sich durch den Personalausweis ausweisen. Pro Haushalt erhalten Sie einen Berechtigungs-Ausweis.
Wichtig
Die Bürger und Gewerbetreibenden aus der Gemeinde Straßlach-Dingharting dürfen keine Gartenabfälle und Grüngut am Wertstoffhof abgeben.Hierfür steht den Bürgern die Kompostieranlage in Beigarten zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Montag: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Samstag: | 09:00 - 13:00 Uhr |
Gebühren
Die Nutzung des Wertstoffhofes ist für Bürger der Gemeinde Straßlach-Dingharting bis zu einem Kubikmeter kostenfrei. Für größere Mengen ist die Nutzung für Bürger kostenpflichtig. Die Anlieferung durch Gewerbetreibende ist immer kostenpflichtig.Bauschutt | 20,00 Euro / m³ |
Altholz, behandelt | 20,00 Euro / m³ |
Altmetall | 5,00 Euro / m³ |
Sperrmüll | 20,00 Euro / m³ |