Kompostieranlage

in Straßlach-Dingharting

Benutzung

Die Kompostieranlage darf ausschließlich von Gemeindeangehörigen der Gemeinde Straßlach-Dingharting in Anspruch genommen werden. Nicht ortsansässige Personen dürfen als Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken im Gemeindegebiet die dort angefallenen Gartenabfälle abgeben.

Die Benutzer der Kompostieranlage sind verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen. Das Personal wird stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Was wird angenommen

An der Kompostieranlage wird häusliches Grün- und Kompostgut in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Bitte achten Sie darauf, dass sich keine Fremdstoffe in dem abgegebenen Grüngut befinden.

Wurzelstöcke müssen grundsätzlich kostenpflichtig über gewerbliche Abfallbetriebe entsorgt werden, Annahme durch die Gemeinde nur in Ausnahmefällen gegen Gebühr möglich.

Gebühren

Die Nutzung der Kompostieranlage ist für Bürger der Gemeinde Straßlach-Dingharting bis zu einem Kubikmeter kostenfrei. Für größere Mengen ist die Nutzung für Bürger kostenpflichtig. Die Anlieferung durch Gewerbetreibende ist immer kostenpflichtig.
  • Gebühr pro m³ 10,00 Euro
  • Wurzelstöcke: bis zu 1m³ : 10,00 Euro / Stück, ab 1m³ : 32,00 Euro / Stück
Die Gebühren sind sofort fällig und dem Personal gegen Quittung bar zu bezahlen

Öffnungszeiten von März - Oktober

Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten im November

Mittwoch: 16:00 - 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Lage und Anfahrt

82064 Straßlach-Dingharting
Ortsteil: Beigarten