Wasserabgabesatzung
05.02.2024
Die ISD erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Erhebungsgrundlage ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS / WAS) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Fertigstellung des Gebäudes ist zusätzlich zur baurechtlichen Fertigstellungsanzeige auch der ISD anzuzeigen. Anschließend erhält der Bauherr einen entsprechenden Herstellungsbeitragsbescheid.
Als Alternative zur Zahlung auf Grundlage des Herstellungsbescheides besteht nach § 7a BGS / WAS auch die Möglichkeit, die Herstellungsbeiträge im Wege eines Ablösungsvertrages gleich zu Beginn der Baumaßnahmen zu bezahlen. Für den Bauwerber bietet dies Planungssicherheit und Rechtssicherheit vor steigenden Herstellungsbeiträgen. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
05.02.2024
Bauverwaltung
Bauverwaltung, Liegenschaftsverwaltung +1 Weitere