Abwassersatzung Beiträge und Gebühren
01.01.2023
Neue Gebühren ab 01.01.2023
Die Grundgebühr richtet sich nach der Durchflussmenge der verwendeten Wasserzähler.
| Dauerdurchfluss | Nenndurchfluss | Grundgebühr |
|---|---|---|
| bis 4 m³/h | bis 2,5 m³/h | 61,20 Euro |
| bis 10 m³/h | bis 6 m³/h | 64,20 Euro |
| bis 16 m³/h | bis 10 m³/h | 67,20 Euro |
| bis 25/40 m³/h | bis 25 m³/h | 70,20 Euro |
| über 25/40m³/h | über 25 m³/h | 73,20 Euro |
Die Einleitungsgebühr beträgt zur Zeit 2,70 € pro Kubikmeter Abwasser.
Für Abwässer im Sinn des § 10 dieser Satzung, deren Beseitigung Kosten verursacht, die
die durchschnittlichen Kosten der Beseitigung von Hausabwasser von mehr als 30 % übersteigen, wird ein Zuschlag bis zur Höhe des den Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Kubikmeterpreises für die Schmutzwassergebühr erhoben.
01.01.2023
01.01.2023
Stellvertretende Kassenverwalterin
Finanzverwaltung, Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting (ISD), Gemeindekasse +2 Weitere