Abwassersatzung Beiträge und Gebühren
01.01.2023
Für den geplanten Neuanschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Abwasserversorgungsanlage bzw. für die Änderung der bestehenden Anschlussleitung muss der Bauherr bei der Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting (ISD) einen schriftlichen Antrag in einfacher Ausfertigung und einen Entwässerungsülan einreichen.
Die Unterlagen haben den Vorgaben des § 10 Abs. 1 der gemeindlichen Entwässerungssatzung (EWS) zu entsprechen.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden diese an unseren technischen Partner, das Ingenieurbüro AB-WA Plan, zur Prüfung geschickt. Entspricht die Planung den technischen und satzungsrechtlichen Vorgaben, erlässt die ISD einen Zustimmungsbescheid und schickt diesen zusammen mit einem geprüften Planexemplar zurück an den Bauherrn.
Mit dem Zustimmungsbescheid werden verschiedene Bedingungen und Auflagen festgesetzt, die zwingend eingehalten werden müssen. Bei Verstoß drohen rechtliche Konsequenzen.
Anschlussarbeiten welche auf dem Privatgrundstück durchzuführen sind, hat der Antragsteller selbst in Auftrag zu geben.
Die Arbeiten auf öffentlichem Grund und der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage werden von der ISD beauftragt.
Vor Inbetriebnahme muss die Grundstücksentwässerungsanlage zwingend von unserem Wassermeister Herrn Kluge abgenommen werden.
Bei Umbau und Bauerweiterung ist der ISD schriftlich der Zeitpunkt der Fertigstellung anzuzeigen, und bei Neubauten der Zeitpunkt, ab dem in den Kanal eingeleitet wird.
Die Kosten des Verfahrens für den Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung betragen:
01.01.2023
01.01.2023
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage (PDF)
ISD Nahwärme
Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting (ISD)
Wassermeister
Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting (ISD)