Kompostieranlage
Straßlach-Dingharting - Beigarten
Klosterstraße
Die Kompostieranlage darf ausschließlich von Gemeindeangehörigen der Gemeinde Straßlach-Dingharting in Anspruch genommen werden. Nicht ortsansässige Personen dürfen als Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken im Gemeindegebiet die dort angefallenen Gartenabfälle abgeben.
Die Benutzer der Kompostieranlage sind verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen. Das Personal wird stichprobenartige Kontrollen durchführen.
An der Kompostieranlage wird häusliches Grün- und Kompostgut in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Bitte achten Sie darauf, dass sich keine Fremdstoffe in dem abgegebenen Grüngut befinden.
Wurzelstöcke müssen grundsätzlich kostenpflichtig über gewerbliche Abfallbetriebe entsorgt werden, Annahme durch die Gemeinde nur in Ausnahmefällen gegen Gebühr möglich.
Die Nutzung der Kompostieranlage ist für Bürger der Gemeinde Straßlach-Dingharting bis zu einem Kubikmeter kostenfrei. Für größere Mengen ist die Nutzung für Bürger kostenpflichtig. Die Anlieferung durch Gewerbetreibende ist immer kostenpflichtig.
Die Gebühren sind sofort fällig und dem Personal gegen Quittung bar zu bezahlen
| Tag | Öffnungszeit |
|---|---|
| Mittwoch: | 16:00 - 18:00 Uhr |
| Samstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Tag | Öffnungszeit |
|---|---|
| Mittwoch: | 16:00 - 17:00 Uhr |
| Samstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Straßlach-Dingharting - Beigarten
Klosterstraße
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Standesamt- und Friedhofsverwaltung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Pass- und Meldewesen / Gewerbeamt, Standesamt /Friedhofsverwaltung +2 Weitere