Abfallsatzung
17.12.2020
Die Gebühr für die Abfallentsorgung beträgt bei 14-tägiger, wöchentlich wechselnder Bioabfall- und Restmüllentsorgung jährlich:
| Tonnenart | Fassungsvermögen | Gebühr |
|---|---|---|
| Müllnormtonne | 60 Liter | 180,00 Euro |
| Müllnormtonne | 120 Liter | 258,00 Euro |
| Müllnormtonne | 1100 Liter | 2.198,40 Euro |
Die Nutzung des Wertstoffhofes ist für Bürger der Gemeinde Straßlach-Dingharting bis zu einem Kubikmeter kostenfrei. Für größere Mengen ist die Nutzung für Bürger kostenpflichtig. Die Anlieferung durch Gewerbetreibende ist immer kostenpflichtig.
| Wertstoffart | Gebühr |
|---|---|
| Bauschutt | 20,00 Euro / m³ |
| Altholz, behandelt | 20,00 Euro / m³ |
| Altmetall | 5,00 Euro / m³ |
| Sperrmüll | 20,00 Euro / m³ |
Die Nutzung der Kompostieranlage ist für Bürger der Gemeinde Straßlach-Dingharting bis zu einem Kubikmeter kostenfrei. Für größere Mengen ist die Nutzung für Bürger kostenpflichtig. Die Anlieferung durch Gewerbetreibende ist immer kostenpflichtig.
Die Gebühren sind sofort fällig und dem Personal gegen Quittung bar zu bezahlen
17.12.2020
01.01.2025
Stellvertretende Kassenverwalterin
Finanzverwaltung, Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting (ISD), Gemeindekasse +2 Weitere